Hauptinhalt Kurzzeitpflege
Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Die Kurzzeitpflege soll
- bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häusliche Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder
- eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel
- bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen
- bei seelischer Überforderung der Pflegeperson
- vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen
Voraussetztungen:
Spezielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass
- Häusliche Pflege zeitweise, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und
- auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht